Bundesrechnungshof

Bundesrechnungshof
— BRH —

Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberste Bundesbehörde[1]
Rechtsform unabhängiges Organ der Finanzkontrolle[1]
Aufsichtsbehörde keine[2]
Gründung 1950
Vorgänger Reichsrechnungshof
Hauptsitz Bonn
Präsident Kay Scheller
Vizepräsident Christian Ahrendt
Bedienstete 1050 (2023)
Haushaltsvolumen 168,882 Mio. Euro[3] (Soll 2021)
Netzauftritt www.bundesrechnungshof.de
Bundesrechnungshof, Luftaufnahme (2017)
Gebäude des Bundes­rechnungs­hofes in Bonn, ehe­mals Postministerium und Auswärtiges Amt
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn)

Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Art. 114 GG). Er ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen (§ 1 S. 1 BRHG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen (§ 1 S. 2 BRHG) und berät diese.

Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz ist der Sitz des Bundesrechnungshofes im Jahr 2000 von Frankfurt am Main in die Bundesstadt Bonn verlegt worden.

Die Länder haben eigene Landesrechnungshöfe.

  1. a b § 1 S. 1 BRHG
  2. § 1 S. 1 BRHG („nur dem Gesetz unterworfen“)
  3. Haushaltsgesetz 2021. (PDF; 32,4 MB) 21. Dezember 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2021; abgerufen am 6. Januar 2021 (S. 2711).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeshaushalt.de

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